Spritpreisregel Deutschland 2026
Seit 1. April 2026 dürfen Tankstellen Preise nur noch einmal täglich um 12:00 Uhr erhöhen.
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Preisverlauf
Was ist die Spritpreisregel?
Die Spritpreisregel ist Teil des Kraftstoffmaßnahmenpakets der Bundesregierung, das am 26. März 2026 vom Bundestag beschlossen wurde. Ziel ist es, die starken Preisschwankungen an Tankstellen einzudämmen und mehr Transparenz für Verbraucher zu schaffen.
Einmal täglich um 12:00 Uhr
Tankstellen dürfen ihre Preise für Benzin (E5, E10) und Diesel nur noch einmal pro Tag erhöhen — und zwar um 12:00 Uhr mittags. Preissenkungen sind weiterhin jederzeit möglich. Zuvor änderten deutsche Tankstellen ihre Preise 2025 im Schnitt 22-mal täglich.
Stärkere Kartellaufsicht
Das Bundeskartellamt erhält erweiterte Eingriffsbefugnisse gegen marktbeherrschende Mineralölkonzerne. Bei starken Preisspitzen wird die Beweislast umgekehrt: Unternehmen müssen selbst nachweisen, dass ihre Preiserhöhungen sachlich gerechtfertigt sind.
Durchsetzung
Die Überwachung erfolgt über die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) beim Bundeskartellamt: Tankstellen melden ihre Preise bereits in Echtzeit an die MTS-K, die automatisiert und lückenlos erfasst wird. Für die Durchsetzung ist jedoch nicht das Bundeskartellamt zuständig, sondern die Landesbehörden: Auffällige Abweichungen werden von der MTS-K an sie weitergeleitet, und sie verhängen bei Verstößen Bußgelder von bis zu €100.000.
Vorbild Österreich
Die Regelung orientiert sich am österreichischen Modell: Die österreichische Spritpreisverordnung schreibt bereits seit 2011 vor, dass Tankstellen ihre Preise nur einmal täglich um 12:00 Uhr mittags erhöhen dürfen. Vom 16. März bis 12. April 2026 testete Österreich versuchsweise eine verschärfte Fassung, die Erhöhungen nur an Montagen, Mittwochen und Freitagen zuließ; seit 13. April 2026 gilt wieder die permanente tägliche Regel. Die deutsche Variante erlaubt von Anfang an Erhöhungen an jedem Wochentag.
Energiesteuersenkung: Mai und Juni 2026 (ausgelaufen)
Parallel zur Spritpreisregel galt eine befristete Senkung der Energiesteuer — der sogenannte „Tankrabatt 2.0“. Das 2. Energiesteuersenkungsgesetz trat am 1. Mai 2026 in Kraft und lief am 30. Juni 2026 aus. Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel sank in dieser Zeit um je 14,04 Cent pro Liter; inklusive Umsatzsteuer entsprach das rund 16,7 Cent an der Zapfsäule. Seit 1. Juli 2026 gelten wieder die regulären Steuersätze — im Preisverlauf oben ist der Wiederanstieg Anfang Juli deshalb kein Marktereignis, sondern das Ende der Steuersenkung.
Weitergegeben wurde die Senkung nur teilweise: Laut Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe kamen bei Diesel 13,8 Cent (82,6 %) und bei Super E5 13,0 Cent (77,8 %) an der Zapfsäule an. Die Tankstellen weiteten ihre Bruttomargen im selben Zeitraum um rund 3,3 Cent (Diesel) beziehungsweise 1,9 Cent (E5) aus.